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Bundestelle für Soziale Entschädigung (BfSE)
Als Kompetenzzentrum unterstützt die Bundesstelle für Soziale Entschädigung (BfSE) das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei Aufgaben, die sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) XIV ergeben.
Dazu gehören die Geschäftsführung des Fachbeirats für Soziale Entschädigung und die Erstellung einer amtlichen Statistik in Kooperation mit den Bundesländern. Zudem organisiert die BfSE fachliche Veranstaltungen im Bereich der Schnellen Hilfen. Bei grenzüberschreitenden Fällen in der EU übernimmt sie die Funktion der Deutschen Unterstützungsbehörde (DUB).
Deutsche Unterstützungsbehörde bei grenzüberschreitenden Fällen in der EU
Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die Opfer einer Straftat in einem anderen EU-Mitgliedstaat werden, haben Anspruch auf Entschädigung durch den EU-Mitgliedsstaat, in dem sich die Tat ereignet hat („Tatland“). Für einen leichteren Zugang zu ausländischen Entschädigungsleistungen arbeiten die deutschen Behörden mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammen. In grenzüberschreitenden Fällen hilft die Deutsche Unterstützungsbehörde (DUB) Opfern von Strafstaaten. Sie informiert beispielsweise über mögliche staatliche Entschädigungsansprüche des Tatlandes, nimmt Antragsformulare sowie Anlagen entgegen und gibt sie weiter. Darüber hinaus lässt die DUB notwendige Dokumente kostenfrei in die jeweilige Landessprache übersetzen.
Die DUB nimmt keine rechtliche Bewertung des Antrags auf Entschädigungsleistungen vor.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unseren FAQ unter dem Punkt „Zuständigkeit für Berechtigte im Ausland“.